„Alle Jahre wieder“ sind nicht nur Weihnachten oder andere Feiertage, die für die meisten Deutschen wichtig sind. Am 31.5. jeden Jahres endet die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Für viele Bundesbürger ist dieser Tag im Gegensatz zu den Feiertagen kein erfreulicher. Sie ärgern sich über die vermeintlich verlorene Zeit, die sie beim Ausfüllen der Formulare vergeuden. Dabei ist das Ergebnis in der Regel erfreulich: Mehr als 90 Prozent derer, die eine Steuererklärung einreichen, erhalten Geld zurück. Im Schnitt sind es 823 Euro, die wiedererstattet werden.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Generell haben Deutsche mit einem Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit die beste Chance, einen Betrag zurückzubekommen. Gehen Sie einem einzigen Beruf nach und sind alleinstehend, müssen Sie in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Erzielen Sie aber Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr, haben Sie die Erklärung einzureichen. Solche zusätzlichen Geldquellen stammen beispielsweise aus Mieteinnahmen, selbstständiger Arbeit oder einer Rente. Haben Sie einen Zusatzjob und damit eine zweite Lohnsteuerkarte (Steuerklasse VI) oder enthält Ihre normale Lohnsteuerkarte Freibeträge, ist die Erklärung ebenfalls fällig. Dasselbe gilt beim Erhalt von „Lohnersatzleistungen“, also beispielsweise Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Sind Sie verheiratet und wurde einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert, müssen Sie die Steuererklärung einreichen. Haben Sie sich scheiden lassen oder ist Ihr Ehepartner verstorben und sie haben im gleichen Jahr wieder geheiratet, besteht ebenfalls Abgabepflicht. Ab einem jährlichen Einkommen von 8004 Euro haben Rentner und Selbstständige die Erklärung einzureichen.
Steuerberater und Fristverlängerung
Die Frist kann vom 31.5. bis zum 31. Dezember des Folgejahres verlängert werden, wenn Sie entweder einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater mit ins Boot nehmen, um die Steuererklärung korrekt abzufassen. Falls Sie einen Steuerberater speziell im Raum Essen suchen, werden Sie online unter Essener-Branchenbuch.de fündig. Sie sollten sich überlegen, einen solchen Berater hinzuziehen, wenn Sie Selbstständiger sind oder komplexe Eintragungen vornehmen müssen; Beispiele dafür sind Einnahmen durch Miete oder Zinserträge. Eine Verlängerung der Frist können Sie meist durch einen Anruf unter der angegebenen Durchwahl bei Ihrem zuständigen Bearbeiter erreichen.
Wichtige Begriffe im Steuerdschungel
- Seit 2005 sind fast alle Arbeitgeber oder Firmen verpflichtet, Lohnbescheinigungen ihrer Beschäftigten, Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Lohnsteueranmeldungen elektronisch abzuwickeln. Dies ist durch das Projekt ELSTER über das Internet möglich, welches von den deutschen Steuerverwaltungen (alle Bundesländer und Bund) geschaffen wurde.
- Als Angestellter bezieht man Gehalt. Davon muss die Lohnsteuer abgeführt werden, welche bei der Einkommenssteuererklärung angerechnet wird. Die Steuer wird als die wichtigste Form der Einkommenssteuer betrachtet und verschafft dem Staat jährlich Einnahmen, im Jahr 2011 waren dies beispielsweise 198 Milliarden Euro.
- Bei Betriebseinnahmen über 17.500 Euro müssen Selbstständige, etwa Ärzte oder Rechtsanwälte, aber auch nebenberuflich tätige oder kleine Gewerbe die Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen (EÜR). Das Formular hat drei Seiten, zu dem noch zwei Zusatzseiten (Verzeichnis über den Ausweis des Umlaufvermögens) dazukommen und dient der Gewinnermittlung.